Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Donnerstag, 27.02.2014, 09:41 (vor 4430 Tagen) @ GUM

Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.


Was hat die Rechtsabteilung der DB damit zu tun? Urheber dieser Regelung ist wohl eher das BMVI.


Sie setzt das in den AGB eines Privatunternehmens um.

Was heißt "sie setzt es um"? Sie druckt die Verordnung ab, weil sie nun mal auch für die DB gilt. "Setzt" die DB deiner Meinung nach auch das StGB "um", weil es auch in ihren Zügen gilt? Könnte die DB deiner Meinung nach einfach beschließen, dass Mord und Totschlag bei ihr erlaubt ist?


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