Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 16:39 (vor 4429 Tagen) @ tose25
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 16:41

Merkwürdig kommt mir hier die Regelung der Entschädigung als Zeitkarte vor. Eine Zeitkarte hat ja als Vorteil, dass man Fahrtunterbrechungen einbauen darf und innerhalb eines bestimmten Gebietes sowohl hin als auch zurück fahren darf, also ein "uneingeschränktes Fahren" ermöglicht wird. Genau das hier aber nicht der Fall. Daher ist wegen der Regelung mit der Fahrtunterbrechung praktisch die Möglichkeit ausgeschlossen, überhaupt 3 Verspätungen sammeln zu können, um die nötigen 4,50 Euro zu erhalten. Natürlich ist es unfair, wenn der Fernbus als Konkurrenz bei Verspätungen keine Entschädigung zahlen muss, aber das ist eine andere Sache.

Ich bin leider fest davon überzeugt, dass der Hinweis auf die starke Ermäßigung wohl als Hintertür für die Verweigerung von Entschädigungen geöffnet werden soll. Was sollte dieser Passus ansonsten?

Ich empfehle der Bahn das dringend herauszunehmen.

Es gibt keine Passagiere für die die Fahrgastrechte gelten und eine andere "Klasse" Fahrgäste, die in diesem Sinne rechtlos unterwegs sind. Oder ehrlich gesprochen: Da Bahn könnte sich in der Politik dafür einsetzen, dass Verspätungen unter NN Euro nicht mehr ausgeglichen werden müssen.

Wäre das nicht was für Herrn Pofalla?

So ist es aber eine Hintertür. Schade eigentlich, wo es doch ein so schönes Verkehrsmittel sein könnte. Wenn die 186 (!) Seiten Beförderungsbedingungen nicht wären.

Da steht noch viel mehr drin, was ein seriöser Unternehmer dieser Größe vermeiden würde. Zum Beispiel die Begrenzung der maximalen Erstattung auf 25 % des Zeitkartenwertes. Das nimmt der Bahn jegliche Motivation pünktlicher zu werden....

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