IRE und Schwerbehindertenausweis (Fahrkarten und Angebote)

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 26.02.2014, 21:12 (vor 4425 Tagen) @ Giovanni

§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.

Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html

Folglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.


Moin,

wie ist das mit dem Schwerbehindertenausweis? Ist der im IRE gültig?
Kann mir jemand dazu eine verlässliche Quelle nennen?

Gruß, Ludo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum