Da bist Du nicht ganz auf dem aktuellen Stand (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:45 (vor 4425 Tagen) @ JanZ

Dann Prozessiere das doch endlich mal aus, anstelle das immer wieder in irgendwelchen Foren zu posten...


Er wäre ja nicht der einzige hier, der pausenlos von der Rechtswidrigkeit irgendwelcher alltäglicher Vorgänge erzählt, sich aber nicht traut, das auszufechten ;-).

Die Fristsetzung geht noch bis zum 30.06.2014. Bis dahin kann ich leider nichts machen, da ich mich selbst an die Frist gebunden habe. Danach wandert der von Dir angesproehcne Vorgang zur entsprechenden Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Klärung.

Dies ist für die Bahn günstiger als ein Gerichtsverfahren, zudem ist die Gefahr der öffentlichen Blamage geringer wenn die AGBs der BahnCard für ungültig oder nachbesserungswürdig erklärt werden.

Wie versprochen halte ich mich aber hier im Forum zum BahnCard-Thema zurück und werde lediglich über das Endergebnis berichten (etwa im Februar 2015).

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