OT: Anderes Verkehrsmittel (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 27.02.2014, 17:44 (vor 4428 Tagen) @ tose25

Greift hier dann aber nicht die Regelung mit dem "anderen Verkehrsmittel" und der Zeitangabe zwischen 0 und 5 Uhr? Da das andere Verkehrsmittel nicht genau definiert ist, wäre dann doch auch ein Fernverkehrszug erlaubt?

Unter einem anderen Verkehrsmittel verstehe ich Bus, Taxi etc. Siehe z.B. die Verkehrsmittelvergleiche (Flugzeug, Bahn, MIV).
Die Regelung dürfte ihren Ursprung in § 18 (3) EG-VO 1371/2007 haben:

Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so organisiert das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste.


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