Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2014, 16:44 (vor 4432 Tagen) @ GUM

Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.

Was hat die Rechtsabteilung der DB damit zu tun? Urheber dieser Regelung ist wohl eher das BMVI.

--
Weg mit dem 4744!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum