101 und ICE 3 (Aktueller Betrieb)

Sese, Samstag, 11.02.2012, 16:35 (vor 5279 Tagen) @ Henrik

Die Anforderungen der TSI werden erfüllt sein.
Es kann jedoch eben auch Sonderfälle geben, die auch in den TSI aufgeführt werden, wie in diesem Fall
und dann eben kann die TSI auch nicht alles abdecken, eine nationale Strecke kann darüber hinausgehende Anforderungen stellen.

Schon, aber nur weil KRM als P-Fall in der TSI INF steht, enthält die TSI dennoch keine Anforderungen dazu. Oder hast du welche gefunden? Außerdem geht es doch um den Einsatz von Fahrzeugen, deshalb frage ich mich, ob wir über die TSI INF überhaupt reden müssen. Die 101 samt Wagen entstammen alle einer Zeit, als es noch keine TSI gab, dementsprechend haben die eine Zulassung nach VV Abnahme nach §32 EBO. Und dass man mit dem alten Zeuch auch auf KRM fahren kann, beweist zumindest die BR110, die im Winter regelmäßig zum Enteisen fährt, und die 218, die nach Limburg gefahren wird, um auf defekte ICEs zu warten. Ich denke viel mehr, dass in einer KoRil der DB geregelt sein wird, was auf KRM darf und was nicht. Es gibt ja in den SNB ein Grenzlastverzeichnis (Ril 491), aber ich konnte aus unerfindlichen Gründen die Strecke 2690 bisher leider nicht finden.


Welche Anforderungen meinst Du?

Na das frag ich dich :-) Ich sehe nämlich garkeine.

Die TSI verweisen auf weitergehende nationale Bestimmungen, auf die Strecken- und

Fahrzeugregister.

Und welche konkreten Anforderungen bringt das für eine 101+Wagen, die auf KRM fahren wollte?

Welche Anforderung der KRM genau meinst Du? Ein vorgeschriebener Einsatz von Wirbelstrombremse für höhere Geschwindigkeiten? Das wird sicher in Grundanforderungen auch aus den TSI ablesbar sein, beim Bremssystem und dem Zusammenspiel Fahrzeug/Fahrweg.

Dann bring doch mal eine Anforderung aus der TSI, die den Einsatz der Wirbelstrombremse auf KRM erforderlich macht.

Ja, ich würd hier nicht nur in TSI Infrastruktur reinschauen, sondern auch in TSI Fahrzeuge und auch in TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung.

Um was darin zu finden?

Es geht ja nicht darum, ob eine einzelne Lok ohne Wagen dran in Ausnahmefällen grundsätzlich technisch in der Lage wäre, auf der NBS Köln-Rhein/Main zu fahren.
Sondern um den Regelbetrieb von Fahrzeugen im Hochgeschwindigkeitsverkehr. Weder die BR 110 noch BR 218 wird auch kaum mind. 190 km/h fahren können.
Die TSI ist ja nicht der zwingende Punkt

Das will ich meinen :-) Dann sind wir ja einer Meinung. Wenn die TSI aber nicht der zwingende Punkt ist, dann ist das ganze Klasse-I-Zeug ja auch nicht relevant. Ich kann mir nämlich immer noch nicht vorstellen, dass irgendeine TSI auf eine 1995 gebaute Lok mit Wagen von anno 1970 auf einer Strecke, die Mitte 2002 abgenommen wurde, Anwendung finden soll. Wenn doch, dann würde mich interessieren, welche Anforderungen genau die TSI stellen soll, die einen Einsatz der 101 mit Wagen verbieten. Ob die TSI damals schon diskutiert wurden und die Strecke evtl. nach den Vorgaben der TSI gebaut wurde, ist doch dann völlig egal, wenn die Strecke nicht nach TSI abgenommen wurde - Stichwort Bestandsschutz. Oder habe ich da einen Denkfehler?

--
Grüße,
Sese


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