101 und ICE 3 (Aktueller Betrieb)

Sese, Samstag, 11.02.2012, 11:29 (vor 5280 Tagen) @ Henrik

Die Anforderungen der TSI werden erfüllt sein.
Es kann jedoch eben auch Sonderfälle geben, die auch in den TSI aufgeführt werden, wie in diesem Fall
und dann eben kann die TSI auch nicht alles abdecken, eine nationale Strecke kann darüber hinausgehende Anforderungen stellen.

Schon, aber nur weil KRM als P-Fall in der TSI INF steht, enthält die TSI dennoch keine Anforderungen dazu. Oder hast du welche gefunden? Außerdem geht es doch um den Einsatz von Fahrzeugen, deshalb frage ich mich, ob wir über die TSI INF überhaupt reden müssen. Die 101 samt Wagen entstammen alle einer Zeit, als es noch keine TSI gab, dementsprechend haben die eine Zulassung nach VV Abnahme nach §32 EBO. Und dass man mit dem alten Zeuch auch auf KRM fahren kann, beweist zumindest die BR110, die im Winter regelmäßig zum Enteisen fährt, und die 218, die nach Limburg gefahren wird, um auf defekte ICEs zu warten. Ich denke viel mehr, dass in einer KoRil der DB geregelt sein wird, was auf KRM darf und was nicht. Es gibt ja in den SNB ein Grenzlastverzeichnis (Ril 491), aber ich konnte aus unerfindlichen Gründen die Strecke 2690 bisher leider nicht finden.

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Grüße,
Sese


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