Ich verstehe alle drei Rechnungen (Aktueller Betrieb)

ICE-T-Fan, Freitag, 10.02.2012, 14:33 (vor 5283 Tagen) @ rayquaza

@ICE-T-Fan: Ist der Hangabtriebskraft nicht zusätzlich zur in der Ebene benötigten (Anfahr-)Zugkraft entgegenzuwirken?

Ja. Im Grunde muss sie einen negativen Zahlenwert haben, da ihr Vektor entgegen der Betrachtungsrichtung (Bewegungsrichtung) verläuft.

Also ein Zug mit 6 Mittelwagen hat eine Hangabtriebskraft von -170 kN.
Die beiden 101er haben zusammen eine Anfahrtzugkraft von 600 kN. Würde also selbst dann noch reichen, wenn eine Lok ausgefallen ist.

Die Grenze wäre bei 300 kN, was umgerechnet einer Zugmasse von 764 Tonnen entspricht. Also ein 764 Tonnen schwerer Zug hat aufgrund seiner Masse eine Gewichtskraft von 7495 kN. Daraus resultiert in einer Steigung von 4% (0,04) eine Hangabtriebskraft von 300 kN.


Abzüglich der beiden Loks mit zusammen 168 Tonnen, bleiben noch 596 Tonnen für die Wagen.
Da ein Bpmz-Wagen mit Fahrgästen etwa 50 Tonnen hat (Apmz dürften schwerer sein), kann man demzufolge maximal 11 Mittelwagen einhängen. Ob dieser Zug aber noch auf 200 km/h kommt, die er dann aufgrund des ausreichend langen Stromabnehmerabstandes der beiden Loks darf, ist fraglich.

8 Wagen sind wohl ideal. Das reicht für 200 km/h und liegt unterhalb der Maximalmasse des Zuges.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum