Hier nochmal zur Nachlese: (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Montag, 31.10.2016, 15:18 (vor 3431 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Destear, Montag, 31.10.2016, 15:20

Da hast du so einiges durcheinandergewürfelt. Hier nochmal das juristisch Relevante zur Nachlese. Immer erfreut, Irrtümer aufzuklären. Um die Frage, ob Diebstahl ein Antragsdelikt ist, geht es ja nun überhaupt nicht. Keine Strafe ohne Gesetz, und dieses Verhalten unterfällt zumindest nicht dem Tatbestand des Diebstahls. Muss schlimm für die Moral sein - ist aber so.


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