Ahja... (Allgemeines Forum)

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 09:18 (vor 3432 Tagen) @ Destear

Jetzt wollen wir uns der Praxis nähern. Und die zeigt, wenn eine Zeitung wenigstens nicht dahin zurückkommt, wo sie denn herkommt, ja dann wird sie reell nicht mehr auffindbar sein. Man kann auch sagen, sobald die nähere Umgebung der Zeitungsauslage verlassen ist, ist die Zeitung reell weg, da der ZuB nicht sofort davon ausgehen wird, dass die Zeitung auf dem Platz der zweiten Klasse in die Auslage gehört.

Ansonsten, wenn er die Zeitung zurücklegt, woher er sie hat und sie dann auch noch makellos ist, dann kann man ihm natürlich nicht so super Diebstahl vorwerfen.

Es geht mir darum, Diebstahl als solchen zu deklarieren, egal ob er nun geahndet wird oder nicht. Es ist Diebstahl, etwas wegzunehmen, was einem nicht zusteht. Das ist doch logisch, oder?

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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