Ist und bleibt Diebstahl (Allgemeines Forum)

musicus, Montag, 31.10.2016, 14:51 (vor 3431 Tagen) @ GUM

Ob sich das Privatunternehmen Bahn (oder der Supermarkt) dann zum Stellen einer Strafanzeige und eines Strafantrags entschließt ist Unternehmenssache. Nichtsdestotrotz bleibt die Straftat an sich erhalten, auch wenn sie ausnahmsweise nicht geahndet wird.

Im vorliegenden Fall ist auch keine Ahndung möglich, da Gebrauchsanmaßung zwar durchaus rechtswidrig, nicht aber strafbar ist und demnach gar nicht geahndet werden kann. Also nichts da mit "ausnahmsweise".


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