Ahja... (Allgemeines Forum)

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 10:49 (vor 3431 Tagen) @ Destear

Das ist die Praxis, lieber J-C. Genau nach dem von mir skizzierten Raster entscheiden die Staatsanwält_innen über eine Anklage wegen Diebstahls und genau nach diesem Schema beurteilt auch der Richter, ob sich jemand des Diebstahles schuldig gemacht hat. Und da du den Betroffenen eine Straftat vorwirfst, nämlich einen Diebstahl, ist das leider das einzige, was zählt - und nicht etwa dein Empfinden oder das von Max Mustermann. Wie gesagt: Schau mal in einen gängigen StGB-Kommentar - da gibt's ja auch genug Praxiskommentare! - oder schau dir mal eine Gerichtsverhandlung an. Gibt's eigentlich keinen Rechtskundeunterricht im Land Hamburg mehr?

In der Stadt Hamburg bitte. Nein, ich wusste nicht, dass es irgendwo Rechtskunde geben sollte.

Ein bisschen fühlt es sich ja schon so an, als säße man wieder in der Erstsemester-AG Strafrecht. Danke für die unverhoffte Nostalgie und die Erinnerung daran, solche Veranstaltungen in Zukunft besonders gern leiten zu wollen ;-)

Gruß aus Malmö!

Meinetwegen soll das von Rechts wegen eine "Gebrauchsanmaßung" sein, ich halte das für Diebstahl, wobei ich das weniger im rechtlichen, sondern praktischen Sinn sah, nämlich weil man sowas so oder so nicht tut.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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