Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsbeugung (Allgemeines Forum)

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.10.2016, 17:29 (vor 3439 Tagen) @ Hustensaft

Der gewollte Aufenthalt in der 1. Klasse - und damit ist auch das Betreten des Wagens gemeint, wenn dies nicht, wie im IC auf dem Weg in den Speisewagen oder anderen Zugteil unvermeidbar ist - verpflichtet zum Kauf einer entsprechenden Fahrkarte.

Es gibt ja durchaus einen Unterschied zwischen Aufenthalt und Betreten, wenn ich z. B. beim ICE-T "spaßeshalber" in Wagen 27 an der 1. Klasse Tür einsteige um in den 2. Klasse Bereich zu kommen, ist dies völlig BB-Konform auch wenn ich nicht zwingenderweise die 1. Klasse hätte betreten müssen um in Wagen 27 zu kommen.


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