Es ist und bleibt strafbar - und das ohne jeden Zeifel (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 30.10.2016, 18:20 (vor 3432 Tagen) @ musicus

Nö. Es handelt sich um eine Gebrauchsanmaßung. Die Zeitung gehört einem anderen (DB), wird ihm nicht weggenommen - bleibt ja im Zug - aber unrechtmäßig genutzt. Das ist weder rechtlich noch moralisch ok, aber halt auch kein Diebstahl. Kommt ein leidenschaftlicher Bahner ums Eck, sollte man die Zeitung tunlichst aber wieder hergeben, sonst kommen wir eben doch vom Grau- in den Schwarzbereich.

Okay, nenne mir bitte mal Deine Adresse - wenn ich mal in die Gegend komme, werde ich einfach bei Dir einziehen. Die Wohnung ist ohnehin vorhanden, der Verschleiß an Bodenbelag und Sitzmöbeln nicht messbar, es entsteht Dir dabei noch weniger Schaden als der DB mit der Zeitung, die einem dafür zahlenden Fahrgast dann nicht mehr angeboten werden kann.

Oder ich benutze Dein Fahrrad, das gebe ich Dir ja auch zurück, den geringen Abrieb an Reifen und Bremse und so weiter und so fort.

Während bei der Wohnung noch sicher ist, dass ich mir diese nicht aneignen will, würdest wohl auch Du beim Fahrrad (zunächst) behaupten, dass ich dieses stehlen will - oder unterstellst Du auch einem echten Dieb zunächst nur Gebrauchsanmaßung.

Und vielleicht wird die Sache an einem Punkt deutlich, ich zitiere aus Wikipedia:
"Wird jedoch der Sache der komplette Substanzwert oder Sachwert entzogen (Beispiel: Benutzung von Toilettenpapier), so liegt kein furtum usus, sondern entweder ein Diebstahl, Unterschlagung oder eine Sachbeschädigung vor." Die Zeitung ist dann nicht mehr nutzbar, ergo liegt hier ohne jeden Zweifel eine strafbare Handlung vor - ob nun Diebstahl oder allenfalls Sachbeschädigung ist einerlei, eine Unterschlagung kann es nicht sein, denn dafür hätte die Zeitung mit Wissen und Wollen übergeben werden müssen.


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