Damit zeigst du welch Geistes Kind du bist. (Allgemeines Forum)

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 19:52 (vor 3432 Tagen) @ Destear

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Es wäre auch irgendwie traurig, wenn man das ins Strafrecht einfügen müsste.

Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Vielleicht versteht er das nicht, weil es sich am Ende doch für einen Diebstahl handelt.

Frage ich doch mal ganz naiv, wieso Menschen unbedingt die Zeitung aus der ersten Klasse nehmen. Grund, ganz einleuchtend, sie wollen eine Zeitung. Wieso kaufen sie diese Zeitung aber nicht am Bahnhof, auf dem Weg zum Bahnhof oder sonstwann? Wieso bezahlen sie nicht etwa für die Zeitung, die sie aus dem Zug nehmen? Seien wir uns im klaren, die Zeitung ist nicht in der Beförderung in der zweiten Klasse inkludiert. In der zweiten Klasse erhält man die Möglichkeit, den Sitz in der zweiten Klasse zu nutzen auf einer vorher festgelegten Strecke und ggf. in vorher festgelegten Zügen.

Mit der zweiten Klasse hat man weder Zeitungen, noch irgendwelche weitere Services der ersten Klasse bezahlt. Man nimmt also abstrahiert ein Objekt aus einer Klasse, für das man normalerweise bezahlen muss, wofür man aber nicht bezahlt hat. Und das ist allgemein als Diebstahl bekannt.

Warum versuchen Leute wie du das zu negieren, wieso wollt ihr das nicht als Diebstahl anerkennen? Was findet ihr gut daran, wenn Menschen eine Zeitung nehmen, für die sie nicht bezahlt haben? Und nein, in der ersten Klasse ist die Zeitung inkludiert, deswegen ist das für den Erstklassreisenden auch kein Problem, sie auch rauszunehmen. Das ist ein Teil seines bezahlten Zusatzpakets an Komfort.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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