Ist und bleibt Diebstahl (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 31.10.2016, 14:32 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Der Zugbegleiter hat dementsprechend reagiert und den Fahrgast auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Da es sich bei dieser Art Delikt um ein Antragsdelikt handelt ist und bleibt es Diebstahl.

Ob sich das Privatunternehmen Bahn (oder der Supermarkt) dann zum Stellen einer Strafanzeige und eines Strafantrags entschließt ist Unternehmenssache. Nichtsdestotrotz bleibt die Straftat an sich erhalten, auch wenn sie ausnahmsweise nicht geahndet wird.

Solche Fälle werden im Allgemeinen auch unter dem Begriff der "Dunkelziffer" geschätzt, da es mangels Strafsache kein belastbares Zahlenmaterial gibt.

Du kannst Dir ja jetzt Gedanken über die weiteren Begriffe wie auch der Verurteilungsquote und ähnlichem machen.

Es gilt aber: Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn er aus unterschiedlichsten Gründen nicht abgeurteilt wurde.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum