Es ist und bleibt strafbar - und das ohne jeden Zeifel (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 18:21 (vor 3433 Tagen) @ Hustensaft

Und vielleicht wird die Sache an einem Punkt deutlich, ich zitiere aus Wikipedia:
"Wird jedoch der Sache der komplette Substanzwert oder Sachwert entzogen (Beispiel: Benutzung von Toilettenpapier), so liegt kein furtum usus, sondern entweder ein Diebstahl, Unterschlagung oder eine Sachbeschädigung vor." Die Zeitung ist dann nicht mehr nutzbar, ergo liegt hier ohne jeden Zweifel eine strafbare Handlung vor - ob nun Diebstahl oder allenfalls Sachbeschädigung ist einerlei, eine Unterschlagung kann es nicht sein, denn dafür hätte die Zeitung mit Wissen und Wollen übergeben werden müssen.

Der Sachwert wird nicht komplett entzogen. Eine Zeitung kann auch danach noch gelesen werden. An der fehlenden Zueignungsabsicht und der fehlenden Wegnahme ändert das im übrigen nichts.


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