Ahja... (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 20:14 (vor 3429 Tagen) @ J-C

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Es wäre auch irgendwie traurig, wenn man das ins Strafrecht einfügen müsste.

Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Vielleicht versteht er das nicht, weil es sich am Ende doch für einen Diebstahl handelt.

Nein, es handelt sich auch "am Ende" nicht um einen Diebstahl. Dieser Begriff ist völlig feststehend für den Straftatbestand und ein Verhalten, dass als solches bezeichnet werden soll, muss genau diesen Tatbestand erfüllen. Sonst kann es ganz einfach kein Diebstahl sein. Entschuldige bitte, aber das ist eine logisch so eindeutige Angelegenheit, dass mir jedes Verständnis dafür abgeht, dass man das Offensichtliche noch so geflissentlich ignoriert.

Was du diskutieren willst, ist, dass DU es daneben findest, dass sich jemand mit Fahrschein für die zweite Wagenklasse aus dem Leistungsfundus für Reisende der ersten Klasse bedienst: Okay, enjoy! Ich finde, dass das auch daneben ist. Und trotzdem ist das einfach und ganz schlicht kein Diebstahl, es ist keine Straftat! Überlege dir doch bitte ganz genau, was du hier tust: Du bezichtigst jemanden oder eine Gruppe von Menschen pauschal als Straftäter (!), nur weil du deren Verhalten daneben findest. Es ist doch einfach unerträglich, wie hier Leute begrifflich kriminalisiert werden für ein Verhalten, dass ohne Zweifel unangemessen ist, aber sich sicher nicht dem scharfen Schwert des Strafrechts unterordnen lässt.

Wenn wir diese Diskussion auf eine konkrete Person beziehen würden und ich ähnlich schief mit den Begrifflichkeiten umspringen würde, könnte man dein Verhalten auch mit einem einfachen Wort beschreiben: Es ist verleumderisch.

Warum versuchen Leute wie du das zu negieren, wieso wollt ihr das nicht als Diebstahl anerkennen? Was findet ihr gut daran, wenn Menschen eine Zeitung nehmen, für die sie nicht bezahlt haben? Und nein, in der ersten Klasse ist die Zeitung inkludiert, deswegen ist das für den Erstklassreisenden auch kein Problem, sie auch rauszunehmen. Das ist ein Teil seines bezahlten Zusatzpakets an Komfort.

Das habe ich jetzt in mehreren Beiträgen in diesem Strang erklärt: Es ist kein Diebstahl. Am besten liest du § 242 StGB, schaust vielleicht in einem gängigen Kommentar oder Lehrbuch nach, wie im einzelnen die Tatbestandsvoraussetzungen ausgestaltet sind und gehst dann nochmal auf die hier schon mehrfach vorgetragene Argumentation ein. Wenn du das nicht selbst machen möchtest: Schreib mich gerne an, ich erklär' es dir gerne, alleine schon um so fürchterlichen Irrtümern vorzugreifen.


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