Zum Thema Wirbelstrombremse und KRM (Allgemeines Forum)

ICE-T-Fan, Mittwoch, 25.06.2014, 20:22 (vor 4311 Tagen) @ Henrik

Er wird also grundsätzlich schon 250 km/h fahren können müssen, auch ohne Wirbelstrombremse.

Wenn die LZB erkennt, dass der Zug keine WB hat, wird sie bei mehr als 1,25% Steigung die 250 km/h nicht freigeben. Warum sollte die LZB einen Unterschied von ICE3 und ICx machen?

na dann schau mal auf die NIM, Stuttgart-Ulm, ..

SFS Stuttgart-Ulm existiert noch nicht


wird aber auch mit LZB CE II ausgerüstet & von ICX befahren.

Eben, wird. Daher für eine aktuelle Diskussion kein gutes Beispiel

Die NIM hat keine entsprechenden Steigungen, die eine Geschwindigkeitsreduzierung seitens der LZB nötig machen würde.


sie hat entsprechende Steigungen.

Aber keine 4%.

Mal davon ab, dass dort auch andere Zugangsbedingungen existieren.


die da wären?

Keine WB-Pflicht im Gegensatz zur SFS KRM.

Ich kann mir für die SFS KRM durchaus als Kompromiss vorstellen, dass die DB Netze die bisherige Regelung aufgibt und die grundsätzliche Zulassung nicht mehr an der WB festmacht, dafür aber alle Züge ohne WB auf 230 km/h begrenzt, also sowohl ICx als auch gestörte ICE 3.


wieso sollte sie?

Weil sie es jetzt auch schon tut, nur eben mit 30 km/h weniger.
Für Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 200 km/h ist der Einsatz der Wirbelstrombremse vorgeschrieben. Das bedeutet, ein Tfz welches vmax 250 km/h aber keine WB hat, darf entweder nicht auf diese SFS oder nicht schneller als 200 km/h fahren.


Der Bremsweg muss überwacht & gesichert werden können vom Sicherungssystem - ob WB oder nicht.


Eben und bisher gibt es kein Tfz, welches ohne WB die Bedingungen für > 200 km/h erfüllt. Beim ICx sehe ich das persönlich auch noch nicht. Der ist ja bisher für 3,5% ausgelegt und außerdem schwerer als die ICE3.


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