Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat (Fahrkarten und Angebote)

ThomasK, Freitag, 27.10.2017, 14:34 (vor 2392 Tagen) @ markman


doch, aber darum geht es ja nicht.


Falsch.

Wenn ein Mitarbeiter seine private BC 100 für Dienstreisen nicht verwenden will und sich für die Dienstreise trotzdem eine Fahrkarte kauft und diesen Beleg, dem Unternehmen vorlegt, dann MUSS das Unternehmen ihm die Fahrkarte ersetzen.

Keinesfalls kann ein Unternehmen den Mitarbeiter zwingen die private Bahncard für Dienstreisen zu verwenden.

Nach der Aussage meines Vorposters, dass eine private BC 100 für Dienstreisen verwendet werden muss, geht es hier um eine ZIVILrechtliche Angelegenheit.

Der Erwerb einer privaten BC 100 ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen der Deutschen Bahn und dem privaten Käufer. Da hat sich das Unternehmen nicht einzumischen.

Wenn nun das Unternehmen selbst eine Dienstreise anordnet, dann MUSS das Unternehmen dem Mitarbeiter die Kosten erstatten. Das Unternehmen hat lediglich Anspruch auf die Vorlage von Belegen. Keinesfalls kann es die Benutzung der privaten BC 100 anordnen.


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