ja ! (Fahrkarten und Angebote)

markman, Donnerstag, 26.10.2017, 09:11 (vor 2393 Tagen) @ superkolbi

Natürlich. Bei der Höhe der km-Pauschale geht es seit 2014 nicht mehr nach der Art des benutzten Fahrzeuges (Autor oder Bahn). Es ist für die Steuer auch nicht entscheidend, ob tatsächlich Fahrtkosten entstanden sind.

Es heiss:

Arbeitnehmer, denen es die Reiserichtlinie ihres Unternehmens gestattet, das Privatfahrzeug für Geschäftsreisen zu nutzen, setzen in ihrer Reisekostenabrechnung - wenn nicht anders vereinbart - eine Kilometerpauschale an. Wird ihnen das Kilometergeld nicht vom Unternehmer, also von ihrem Arbeitgeber, gezahlt, können sie die Fahrtkosten für geschäftliche Anlässe unter Umständen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Gruß,
Markman


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