BahnCard100 und Bundesreisekostenrecht - genau (Fahrkarten und Angebote)

janhh, Dienstag, 24.10.2017, 19:34 (vor 2394 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Mit großer Wahrscheinlichkeit findet in der MPG das BRKG Anwendung. Also BC100 muss eingesetzt werden. Erstattung dann wenn 4190 (derzeit) * 2 - BC50 Preis eingefahren wurden. Das wird er nicht schaffen. Es gibt mindestens ein Bundeslang, wo eine anteilige Erstattung von einigen hundert Euro zulässig ist (Niedersachsen oder NRW?). Kommt dann darauf an, an was sein Institut gebunden ist.

Ich finde das auch äußerst schade. privat komme ich mit 3.000 Euro weg, Dazu dienstlich nocheinmal 2.000-3.000. Eine BC100 lohnt sich in der Gesamtschau, aber eben nicht für mich.


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