Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Dienstag, 24.10.2017, 22:35 (vor 2395 Tagen) @ Bahngenießer

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.

Wie ist das vertraglich verankert? Ich kann mir nicht vorstellen, daß der AG verlangen kann, private Dinge für betriebliche Belange einzusetzen.

2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom
Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn >vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)

3) Wer aufgrund von Dienstreisen eine dienstliche BahnCard gestellt bekommt, muss sich schriftlich verpflichten, diese nicht für private Fahrten zu nutzen.

Das kann man auch eleganter lösen, indem man den MA verpflichtet, den GKR bei privaten Fahrten nicht zu nutzen.


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