BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen? (Fahrkarten und Angebote)

Mint, Freitag, 27.10.2017, 06:38 (vor 2393 Tagen) @ heinz11

Die Werbungskosten an sich nicht, aber die Entfernungspauschale. Nämlich dann, wenn man nicht mit dem PkW fährt.

Hier geht es doch um Dienstreisen. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug (außer Fahrrad) können die gefahrenen Kilometer über die Kilometerpauschale (nicht Entfernungspauschale) abgerechnet werden. Dies AFAIK ungedeckelt, sondern dem tatsächlichen Aufwand nach.

Die Kilometerpauschalen sind 30 Cent/km bei Pkw-Nutzung und 20 Cent/km bei Motorrad/Motorroller/Mofa. Wenn die tatsächlichen Kosten höher waren, kann man gegen Nachweis auch die tatsächlichen Kosten abrechnen (anstelle der Pauschale).

(Mir nicht bekannt: Nutzung eines S-Pedelecs ...)

Und noch mal: Die Kilometerpauschale ist nur anwendbar, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug fährt. Bei Nutzung von Bus und Bahn können die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Ich würde -- in der Situation des Fragestellers -- ein Fahrtenbuch führen und dann die dienstlichen Anteile der Bahncard 100 abrechnen.


Für den Weg zwischen dem Wohnsitz und der täglichen Arbeitsstätte (keine Dienstreisen) greift die Entfernungspauschale. Sie ist auf 4500 Euro gedeckelt, das ist richtig, aber sie ist nicht gedeckelt, wenn die Fahrt mit einem eigenen Fahrzeug zurück gelegt wird. Diese Pauschale (30 Cent/km) greift bekanntlich nur für den einfachen Weg. Bei Dienstreisen zählen ja die Strecken Hin und Zurück.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum