BahnCard100 und Bundesreisekostenrecht (Fahrkarten und Angebote)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Dienstag, 24.10.2017, 17:43 (vor 2395 Tagen) @ JumpUp

Hallo.
Ich weiß nicht, ob das Bundesreisekostengesetz (BRKG) im Falle deines Bekannten gilt. Dennoch möchte ich an dieser Stelle einige Hinweise zur Rechtslage unter dem BRKG geben:
Privat beschaffte Bahncards sind anzuwenden, um dem Dienstherren Kosten zu ersparen. Wer, um zum Beispiel mehr Bahn.Bonus Punkte zu sammeln, seine Bahncard nicht einsetzt, begeht ein Dienstvergehen. Die privat beschaffte Bahncard kann jedoch vom Dienstherren abgegolten werden, wenn sie sich in voller Höhe durch Dienstreisen amortisiert. Das stellt Inhaber einer BahnCard100 vor enorme Hürden, weshalb man sich die private Anschaffung gut überlegen sollte. Eine anteilige Erstattung einer privat beschaffen Bahncard ist grundsätzlich nicht möglich. Auch das Abrechnen als wäre man mit dem Auto gefahren (Kilometerpauschale) ist nicht zulässig und stellt ein Dienstvergehen dar.

Zusammenfassung: Erstattung der BahnCard100 durch den Bund gibt es erst, wenn sich diese komplett durch Dienstreisen amortisiert hat.

Sollte dein Bekannter Trennungsgeldempfänger nach der Trennungsgeldverordnung sein, kann ich dazu noch Hinweise geben.

Gruß

BSB, "Opfer" oben genannter Regelung ;)

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Für eine DB Lounge in Erfurt!


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