Rechtsprechungsnachweise? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 25.10.2017, 08:06 (vor 2394 Tagen) @ baeckerman83

Im öffentlichen Dienst muss die private Bahncard genutzt werden.

"Dienstreisende sind nach dem Sparsamkeitsgrundsatz gemäß § 3 Abs. 1 BRKG
verpflichtet, die Reisekosten so gering wie möglich zu halten. Ihnen ist daher
zuzumuten, eine privat beschaffte Bahnkarte bei einer Dienstreise ohne Anspruch
auf Kostenerstattung mitzubenutzen, da ihnen insoweit durch die Dienstreise keine
Mehraufwendungen entstehen."

https://www.openpetition.de/petition/blog/reisekosten-fuer-beamte-beruecksichtigung-von...

Du zitierst hier den Standpunkt des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Dass privat erworbene BCs für einen Arbeitgeber eingesetzt werden *müssen* geht so aus dem in den Raum geworfenen Paragraphen gar nicht hervor, sondern ist lediglich die Interpretation besagten Ausschusses für die Anwendung auf *Beamte*! (wobei diese zum einen in einem ganz besonderen Treuepflichtverhältnis zum Staat stehen und ihre Dienstbedingungen daher besonders gestaltet sind und zum anderen ich nicht weiß, inwieweit etwaige beamtenrechtliche Bestimmungen diese Auslegung unterstützen)
Ob das so wie von dir dargestellt auf alle AN des öffentlichen Dienstes anwendbar ist, möchte ich mal in Frage stellen. Sehr hilfreich in diesem Zusammenhang wären natürlich einschlägige Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit.


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