Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat (Fahrkarten und Angebote)

ThomasK, Freitag, 27.10.2017, 13:39 (vor 2392 Tagen) @ Bahngenießer

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)


Alleine diese beiden Punkte sind klar rechtswidrig.

Vor Gericht hätte das Unternehmen nicht den Hauch einer Chance.

Unabhängig davon missachtet das Unternehmen auch die Gesetze der Spieltheorie.

Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis frustrierte Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken so ein asoziales Monopolgehabe anprangern und dadurch dem Unternehmen ein Vielfaches an Ertrag kosten, als wenn das Unternehmen die Dienstreisen fair abrechnen würde.

Bei so einem asozialen Drecksladen, welches derart seine Mitarbeiter ausnutzt und knebelt, würde ich niemals arbeiten wollen.


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