Öffentlicher Dienst: Schwierig - § 3 Abs. 1 BRKG (Fahrkarten und Angebote)

baeckerman83, Dienstag, 24.10.2017, 22:45 (vor 2395 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von baeckerman83, Dienstag, 24.10.2017, 22:45

Im öffentlichen Dienst muss die private Bahncard genutzt werden.

"Dienstreisende sind nach dem Sparsamkeitsgrundsatz gemäß § 3 Abs. 1 BRKG
verpflichtet, die Reisekosten so gering wie möglich zu halten. Ihnen ist daher
zuzumuten, eine privat beschaffte Bahnkarte bei einer Dienstreise ohne Anspruch
auf Kostenerstattung mitzubenutzen, da ihnen insoweit durch die Dienstreise keine
Mehraufwendungen entstehen."

https://www.openpetition.de/petition/blog/reisekosten-fuer-beamte-beruecksichtigung-von...


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