Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Dienstag, 24.10.2017, 18:26 (vor 2394 Tagen) @ JumpUp

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)
3) Wer aufgrund von Dienstreisen eine dienstliche BahnCard gestellt bekommt, muss sich schriftlich verpflichten, diese nicht für private Fahrten zu nutzen.
4) Vielleicht gibt es aber eine Möglichkeit, für die Steuererklärung eine Übersicht zu fertigen, zu wieviel Prozent die private BahnCard dienstlich benutzt wurde, um entsprechende Steuerermäßigungen zu erlangen.


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