BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen? (Fahrkarten und Angebote)

Mint, Donnerstag, 26.10.2017, 07:32 (vor 2393 Tagen) @ JumpUp

Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)

Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber Aufwendungen für Dienstreisen nicht erstattet, so kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Fährt der Mitarbeiter mit dem Auto, kann er 30 Cent je gefahrenen Kilometer ansetzen. Fährt er mit "normalen" Bahnfahrkarten, könnte er eben diese einreichen.

Wie es sich bei einer BC 100 verhält, der überwiegend privat genutzt wird, kann ich nicht sagen. Man könnte sein Finanzamt fragen oder man könnte eine nachvollziehbare Rechnung aufstellen und das dann so einreichen (vielleicht mit paralleler Führung eines Fahrtenbuchs, auf dessen Basis dann der private Anteil vom beruflichen getrennt werden kann).


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