Bei uns: priv. BC100=kein Geld; dienstl. BC100=nicht privat (Fahrkarten und Angebote)

markman, Freitag, 27.10.2017, 13:54 (vor 2392 Tagen) @ ThomasK

Bei unserem Großunternehmen gilt:
1) Vorhandene private BahnCards müssen für dienstliche Fahrten genutzt werden.
2) Wer eine private BC100 besitzt, bekommt für Zugfahrten auch kein Geld vom Arbeitgeber. (Ausnahmen: Fahrtkosten oder Pauschalen für andere Verkehrsmittel - wenn vorgesehen - oder auch Reservierungskosten)

Alleine diese beiden Punkte sind klar rechtswidrig.

Vor Gericht hätte das Unternehmen nicht den Hauch einer Chance.

doch, aber darum geht es ja nicht.

In dieser Fall kann der Arbeitnehmer aber die Kilometerpauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Gruß,
Markman


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