BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen? (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 27.10.2017, 07:37 (vor 2392 Tagen) @ Mint

Und noch mal: Die Kilometerpauschale ist nur anwendbar, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug fährt. Bei Nutzung von Bus und Bahn können die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Nicht ganz richtig oder mißverständlich formuliert: Für den täglichen Arbeitsweg kann bei Nutzung eines eigenen Kfz ausschließlich die Kilometerpauschale, nicht aber die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Nutzt man den ÖPNV, kann man abweichend auch per Nachweis die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Wenn man, wie ich, mal ÖPNV, mal Auto und im Sommer auch mal die Kombination ÖPNV und Fahrrad nutzt, und natürlich im Nachhinein nicht mehr sagen kann, wann, wie oft, und was, kann man auch pauschal die Anzahl der Arbeitstage und den einfachen Arbeitsweg angeben. Mit Pech ist es ein Verlustgeschäft für den Einzelnen, aber keinesfalls rechtswidrig. ;-)

Dienstreisen aber als vollkommen anderes Thema ausklammernde Grüße,
der Colaholiker

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