BahnCard100: Abrechnung bei Dienstreisen? (Fahrkarten und Angebote)

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Donnerstag, 26.10.2017, 08:26 (vor 2394 Tagen) @ Mint

Danke für Eure Tipps! M. E. sollte es gefördert werden, wenn sich Angestellte zum öffentlichen Verkehr bekennen :)


Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber Aufwendungen für Dienstreisen nicht erstattet, so kann der Arbeitnehmer diese Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Fährt der Mitarbeiter mit dem Auto, kann er 30 Cent je gefahrenen Kilometer ansetzen.

Man kann immer die Differenz der Erstattung zu 30 Cent/km ansetzen, selbst wenn man mit dem Fahrrad fährt. Bei Dienstreisen übrigens für Hin- und Rückweg (statt Einfach für den Weg zur Arbeit).
Bei nachgewiesen höheren Kosten (z.B. Einzelticket) auch mehr.

Aber das gibt man bei der Steuererklärung üblicherweise als Werbungskosten an, welche gedeckelt sind. Je nachdem, was man sonst so zusammenbekommt bleibt es also ohne Wirkung.


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