Fahrgastrechte im Übergang D-Ticket -> FV (Sammelthreads)

Barzahlung, Mittwoch, 14.06.2023, 23:16 (vor 906 Tagen) @ GoethesGarten

Keine durchgehenden Fahrgastrechte für Reisen, bei denen die Kundinnen und Kunden ihr D-Ticket und Fernverkehr-Tickets kombinieren.

Ist das tatsächlich schon bei allen angekommen?

Hatte gestern Kundin bei mir, die vom 10. bis 12.06. mit D-Ticket nach Hamburg reiste, der RE aber extreme Verspätung hatte und sie ihren Fernzug nach Kopenhagen verpasste. Probte bei mir den Aufstand weil man ihr schon zuvor am Telefon erklärt hatte, dass sie keinen Anspruch auf Erstattung hat. Ich erklärte ihr, dass sie 2 getrennte Beförderungsverträge abgeschlossen hat. Einmal das D-Ticket und dann noch das Ticket nach Kopenhagen und deshalb keine durchgehenden Fahrgastrechte greifen. Sie nimmt sich einen Anwalt. Da freut sich am Ende vermutlich nur der Anwalt.

Verbraucherschützer empfehlen, dass Reisende bei besonders langen Reisen mit vielen Umstiegen die komplette Reise durchbuchen und Teilstrecken nicht mit dem D-Ticket kombinieren. So bleiben die Fahrgastrechte grundsätzlich erhalten (mal von den Änderungen am 07.06.23 in der EVO abgesehen).

In dieser Angelegenheit ist es von Vorteil, wenn der Nahverkehrszug vor dem Umstiegsort noch einmal in einem gleichgestellten Bahnhof hält. Dann lässt sich ggf. argumentieren, dass die Zugbindung aufgehoben ist, ohne dass die Fahrkarte vom Startbahnhof ausgehend oder bis zum Zielbahnhof durchgebucht sein muss.

Ob es für DB Fernverkehr jetzt ratsam ist, hier mit der vollen Härte durchzugreifen, wage ich zu bezweifeln. Die Kunden werden das wie im von Dir beschriebenen Ereignis als Falle bzw. sinnlose Gängelung betrachten und nach so einer Erfahrung nicht mehr bahnfahren oder eben nicht mehr im Fernverkehr der DB.

Was haben Nightjet-Fahrkarten, Globalpreise von/ins Ausland und der SBA mit der Wertmarke gemeinsam? Bei allen drei Fahrkarten wird aus Kulanz weiterbefördert, wenn im Übergang zum DB Fernverkehr ein Anschluss verpasst wird. Nur beim Deutschlandticket will man hier maximal unkulant sein. So wirklich nachvollziehbar ist das nicht.
Es geht ja nicht darum, einem Ehepaar dann 240 Euro Taxikosten zu bezahlen, sondern lediglich um eine Weiterbeförderung in einem anderen Zug. Der DB entstehen dadurch keine Kosten.


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