Also mein D-Ticket schon... (Sammelthreads)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 13.06.2023, 10:53 (vor 976 Tagen) @ Benjamin.Keller

Ein Verbot über eine Subklausel des Vertrages käme da also sehr überraschend. Ich würde diesen RE also vorbehaltlos fahren.

Im Gegensatz zum allgemeinen Vertragsrecht gilt bei der Eisenbahn allerdings, dass der Tarif die Fahrpreise enthält, und Sonderabmachungen nur in bestimmten Fällen zulässig sind (§3 EVO). Meiner Meinung nach ist also weder der Vorrang der Individualabrede nach 305b BGB, noch die Unwirksamkeit überraschender Klauseln nach 305c BGB anwendbar.

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Weg mit dem 4744!


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