Fahrgastrechte: 20-min-Regel auch bei Umsteigeverbindungen? (Sammelthreads)

Barzahlung, Mittwoch, 26.04.2023, 20:10 (vor 956 Tagen) @ jorges
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 26.04.2023, 20:15

Es gibt ja die Regel, dass wenn ich zB mit D-Ticket unterwegs bin, also nur Regios fahre, und mein Regio wohl 20 Minuten Verspätung haben wird, dass ich dann ein neues Ticket kaufen und in den ICE steigen kann – und dieses Ticket wird mir dann später erstattet.

Frage: Gilt das auch für (lange) Umsteigeverbindungen?

Wenn ich zB diese Tour machen will:


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| Berlin Hbf              |        |  09:14 | RE  3715 |
| Dessau Hbf              |  10:53 |  11:11 | RE 16111 |
| Leipzig Hbf             |  11:56 |  12:09 | RE  4989 |
| Nürnberg Hbf            |  16:19 |  17:10 | RE  4031 |
| München Hbf             |  18:54 |        |          |
+-------------------------+--------+--------+----------+


und in Berlin kommt der RE bereits stark verspätet, oder irgendwann später auf der Strecke entsteht eine Verspätung, so dass klar ist, dass ich nicht vor 19:14 in München ankomme – darf ich dann zB in Leipzig ein Flexticket nach München kaufen, mitfahren, und dieses Ticket wird mir nachher erstattet?

Ja. Wenn Du schon in Berlin aufgrund der Verspätungsprognosen von einer solchen Ankunftsverspätung ausgehen kannst, kannst Du auch bereits ab Berlin in den ICE einsteigen.
Ein Anschluss gilt dann als kritisch, wenn die Umstiegszeit echt kleiner Mindestumstiegszeit - 1 ist.

Nr. 1.4 TB DTV:

Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, so kommt mit jedem EVU ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Für Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach Nummer 8 werden von den an der Beförderung beteiligten, unter www.bahn.de/fahrgastrechte genannten EVU zugunsten des Reisenden mehrere eigenständige Beförderungsverträge wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist; diese EVU haften insoweit als Gesamtschuldner.

https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2022/11/20221115_A_1_TB-DTV-Grund...

Beachte aber, dass das mit dem Deutschlandticket vorraussichtlich nur noch für Reisen bis 6. Juni möglich ist. Ab 7. Juni tritt die neue EVO in Kraft.


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