Bundesrat beschließt: D-Ticket ab 7.6. erheblich ermäßigt (Sammelthreads)

Barzahlung, Freitag, 12.05.2023, 17:08 (vor 941 Tagen) @ sflori

Welches Datum wird hier maßgeblich sein? Eingang des FGR Antrags vor dem 07.06.23 oder einfach nur die Fahrt vor dem 07.06.?


Ich biete noch: Kauf des Tickets vor dem 7.6.! Ansonsten würden sich ja die Bedingungen eines bestehenden Vertrags im Nachhinein ändern.

Es dürfte daher ein D-Ticket A geben, das nicht als erheblich ermäßigtes Ticket gilt. Ab dem 7.6. gibt es dann das D-Ticket B, das als erheblich ermäßigtes Ticket gilt.

Die erhebliche Ermäßigung wird in dem Fall ja per Gesetz festgelegt. Das ist tatsächlich ein Novum. Bislang hat die EVO nämlich nur die Option vorgesehen, bestimmte Fahrkarten als erheblich ermäßigt einzuordnen.

Aber selbst die Einordnung als erheblich ermäßigt schließt die Rechte noch nicht aus. Es ist muss im Tarif auch noch erwähnt werden, dass bei dem Angebot der Anspruch auf Nutzung eines anderen Zuges ausgeschlossen ist:

§ 3 Abs. 2 Drucksache 133/23:

Wenn nach dem maßgeblichen Tarif für einen Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist, kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Be-förderungsbedingungen von § 11 Absatz 1 Nummer 1 abweichen.

Du könntest da also Recht haben. Wenn man die Tickets für die jeweiligen Monate jetzt noch schnell alle kauft, d.h. nicht nur das Abo laufen lässt, sondern jetzt für Juni kauft und kündigt, für Juli kauft und kündigt usw. dann dürfte einen die Änderung in den Fahrgastrechten noch für eine ganze Weile nicht betreffen.

Man sollte sich aber ranhalten. Beim DTV dürften sie für die BB-Änderung schon in den Startlöchern sein. ;-)


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