Sammelthread "Deutschlandticket" (Sammelthreads)

GoethesGarten, Mittwoch, 14.06.2023, 22:07 (vor 907 Tagen) @ Administrator
bearbeitet von GoethesGarten, Mittwoch, 14.06.2023, 22:12

Keine durchgehenden Fahrgastrechte für Reisen, bei denen die Kundinnen und Kunden ihr D-Ticket und Fernverkehr-Tickets kombinieren.

Ist das tatsächlich schon bei allen angekommen?

Hatte gestern Kundin bei mir, die vom 10. bis 12.06. mit D-Ticket nach Hamburg reiste, der RE aber extreme Verspätung hatte und sie ihren Fernzug nach Kopenhagen verpasste. Probte bei mir den Aufstand weil man ihr schon zuvor am Telefon erklärt hatte, dass sie keinen Anspruch auf Erstattung hat. Ich erklärte ihr, dass sie 2 getrennte Beförderungsverträge abgeschlossen hat. Einmal das D-Ticket und dann noch das Ticket nach Kopenhagen und deshalb keine durchgehenden Fahrgastrechte greifen. Sie nimmt sich einen Anwalt. Da freut sich am Ende vermutlich nur der Anwalt.

Verbraucherschützer empfehlen, dass Reisende bei besonders langen Reisen mit vielen Umstiegen die komplette Reise durchbuchen und Teilstrecken nicht mit dem D-Ticket kombinieren. So bleiben die Fahrgastrechte grundsätzlich erhalten (mal von den Änderungen am 07.06.23 in der EVO abgesehen).


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