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Barzahlung, Sonntag, 14.05.2023, 02:20 (vor 321 Tagen) @ sirdynasty

Was bedeutet das konkret?

Du hast Dich im Bahnhof eingefunden im Vertrauen darauf, dass die Verbindung wie geplant gefahren werden kann. Da bist Du "in See gestochen".

Für Hilfeleistung/Aufwendungsersatzansprüche muss der Fahrgast schutzwürdig sein.

Wenn der Fragesteller am Sonntag zum Abfahrtzeitpunkt noch mit dem Nahverkehr ans Ziel kommen könnte, kann er sich in der Situation (durch eine frühere Abfahrt) offensichtlich selbst helfen und ist nicht schutzwürdig. Schlimmer noch, er gibt mit dem Fahrgastrechteantrag indirekt sogar eine Erklärung ab, dass er in der Situation nicht schutzwürdig gewesen ist.

Käme er am Sonntag zum Zeitpunkt, zu dem er mit dem ICE abfährt, mit dem Nahverkehr nicht mehr ans Ziel, ist es so an der Grenze. Ab einer gewissen Vorlaufzeit (z.B. bei einer Fahrplanänderung einen Monat im Vorraus) kann man vom Fahrgast auch erwarten, dass er anderweitig umplant oder selber (ggf. auf eigene Kosten) Fahrtalternativen organsiert.

Eindeutig wäre die Sache dann, wenn er Sonntagnachmittag zum Bahnhof kommt und auf der letzten Etappe der Verbindung bereits ein Zug als ausfallend gekennzeichnet ist. Da könnte er bei nächster Gelegenheit mit dem Fernverkehr weiterfahren.


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