Also mein D-Ticket schon... (Sammelthreads)

musicus, Dienstag, 13.06.2023, 11:00 (vor 320 Tagen) @ JeDi

Im Gegensatz zum allgemeinen Vertragsrecht gilt bei der Eisenbahn allerdings, dass der Tarif die Fahrpreise enthält

Sind die hier strittig?

und Sonderabmachungen nur in bestimmten Fällen zulässig sind (§3 EVO).

Wie wendest du hier §3 EVO auf Privatpersonen an?
Mehr als Abs. 2 S. 3 zieh' ich da nicht wirklich raus:
"Die Entgelte und Beförderungsbedingungen richten sich auch in solchen Fällen nach dem Tarif"

Meiner Meinung nach ist also weder der Vorrang der Individualabrede nach 305b BGB, noch die Unwirksamkeit überraschender Klauseln nach 305c BGB anwendbar.

§305c BGB deckt nicht nur überraschende sondern auch widersprüchliche ("mehrdeutige") Klauseln ab. Und weshalb der nun bei Beförderungsverträgen, insbesondere im Hinblick auf die ihnen zugrundeliegenden Beförderungsbedingungen, nicht einschlägig sein sollte, leuchtet nicht ein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum