Fahrgastrechte: 20-min-Regel auch bei Umsteigeverbindungen? (Sammelthreads)

jorges, Mittwoch, 26.04.2023, 19:56 (vor 956 Tagen) @ Administrator

Es gibt ja die Regel, dass wenn ich zB mit D-Ticket unterwegs bin, also nur Regios fahre, und mein Regio wohl 20 Minuten Verspätung haben wird, dass ich dann ein neues Ticket kaufen und in den ICE steigen kann – und dieses Ticket wird mir dann später erstattet.

Frage: Gilt das auch für (lange) Umsteigeverbindungen?

Wenn ich zB diese Tour machen will:


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 | Berlin Hbf              |        |  09:14 | RE  3715 |
 | Dessau Hbf              |  10:53 |  11:11 | RE 16111 |
 | Leipzig Hbf             |  11:56 |  12:09 | RE  4989 |
 | Nürnberg Hbf            |  16:19 |  17:10 | RE  4031 |
 | München Hbf             |  18:54 |        |          |
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und in Berlin kommt der RE bereits stark verspätet, oder irgendwann später auf der Strecke entsteht eine Verspätung, so dass klar ist, dass ich nicht vor 19:14 in München ankomme – darf ich dann zB in Leipzig ein Flexticket nach München kaufen, mitfahren, und dieses Ticket wird mir nachher erstattet?


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