Fahrgastrechte: 20-min-Regel auch bei Umsteigeverbindungen? (Sammelthreads)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 03.05.2023, 13:02 (vor 949 Tagen) @ плацкарт

Bei welchem Verkehrsunternehmen wäre im beschriebenen Fall der Anspruch geltend zu machen?

Beim Beförderer, der die Verspätung verursacht hat; beim EVU, das die Verspätung verursacht hat; oder beim verkaufenden Unternehmen. Alles drei ist möglich.

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Weg mit dem 4744!


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