Höhere Gewalt - und ihre Grenzen (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 01.03.2010, 10:48 (vor 6002 Tagen) @ Hustensaft

Ein solcher Sturm ist grundsätzlich ohne jeden Zweifel höhere Gewalt - und damit ebenso grundsätzlich ein individuelles Risiko.

Dennoch ist die Bahn nicht grundsätzlich aus der Haftung befreit:

Die böse Bahn weiß das natürlich auch, aber um dem Personal, was Fahrgastrechteformulare ausgibt eine einheitliche Handlungsgrundlage zu geben, wurde die Ausgabe kurzerhand bundesweit gesperrt. Im Nachhinein wird man jeden einzelnen Fall prüfen und jeden entschädigen, wo die Ursache außerhalb des Sturms lag. Das macht zwar eine enorme Mehrarbeit, ist aber immer noch sinnvoller, als dem einzelnen die Entscheidung zu überlassen, das Formular auszugeben oder nicht.

Der Frankfurter Flughafen wurde wegen des Sturmes auch vorübergehend geschlossen und mehrere hundert Flüge mußten umgeleitet werden, um auf anderen Flughäfen landen. Da kräht kein Schwein nach einer Entschädigung. Ist ja auch der Flugverkehr, der kann ja bei Sturm nicht fliegen... Nur die Bahn soll die eierlegende Wollmilchsau sein... :-(

Warum werden unternehmerische Maßnahmen bei der Bahn (was anderes ist die Sperrung der Ausgabe der FGF nämlich nicht) stets kritisiert, während unternehmerische Maßnahmen bei anderen Konzernen klaglos hingenommen werden?

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Und weil die Bahn so böse ist, sind die Wochenendtickets heute bis 12 Uhr gültig. Ist auch eine unternehmerische Maßnahme...


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