Konsequenzen! Das steht in den BB Bahn: (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 01.03.2010, 02:18 (vor 6002 Tagen) @ JanKrohn

Alle ausgefüllten Formulare mit Reisedatum 28.2.ab 16 Uhr werden wohl dann von vornherein abgelehnt werden.


Damit würden die es sich aber extrem einfach machen.

In den BB Bahn steht dieses:

Tfv Nr. 600/Z - VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr:

KAPITEL IV - VERSPÄTUNGEN, VERPASSTE ANSCHLÜSSE UND ZUGAUSFÄLLE

Artikel 15 - Haftung für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Kapitels ist die Haftung der Eisenbahnunternehmen für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle in Anhang I Titel IV Kapitel II geregelt.

Und in Anhang I Titel IV Kapitel II steht wieder um das:

ANHANG I - Auszug aus den einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV)

TITEL IV - HAFTUNG DES BEFÖRDERERS

K a p i t e l II - Haftung bei Nichteinhaltung des Fahrplans

Artikel 32 - Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis

(1) Der Beförderer haftet dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist.

Der Schadensersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten.

(2) Der Beförderer ist von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

a) außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte,...

Tja. Das Unwetter fällt eindeutig unter die obige Formulierung von Absatz (2a). Zumindest die Folgen (nämlich das Umstürzen der Bäume) konnte der Beförderer nicht abwenden. Böse Deutsche Bahn. ;-)

Gruß, Ralf

PS: Wer sich mal mit den ganzen Baumfäll-Vorschriften befaßt hat, weiß warum die DB so ungern Bäume fällt. Dankesschreiben an die Öko-Fraktion des Bundestages und den deutschen Amtsschimmel...


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