ETCS/LZB (Sammelantwort) (Allgemeines Forum)

sb, Freitag, 02.06.2017, 17:26 (vor 3426 Tagen) @ bahnmuffel

Daher Beschränkung einer PZB-Ausrüstung auf Bahnhöfe und Abzweigstellen.

Jedoch geht das in der Rückfallebene oder wie ich das rausgelesen habe Regelebene PZB für Züge ohne ETCS sehr auf die Leistungsfähigkeit der Strecke.
Das ist am Ende nichts anderes als das was die DB beim Verfahren zum Fahren mit erhöhter SR-Geschwindigkeit machen möchte. Halt nur ohne PZB

Nein, da Staff Responsible (SR) noch andere Auswirkungen hat und zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h einen wesentlich geringeren Fahrzeitverlust aufweist als eine unter SR zulässige Geschwindigkeit von nur 100 km/h (in Deutschland bei SR ohne Außensignale).

Mit Signalen an Bahnhöfen ist es nicht getan. Auf der VDE8.1 ist durch das Tunnelverbotssystem TBV auch Tunnelportalsignale zu installieren, dann gibt es Abzweige und auch Überleitstellen.

Bleibe bitte beim Thema ohne geographisch abzuschwenken: Auf der VDE8.2 Erfurt – Halle/Leipzig (siehe Thema und Fragestellung) sind sämtliche Tunnelröhren eingleisig; daher stellt sich diese Frage hier nicht.

Die GSM-R Ausleuchtung auf der VDE 8.2 ist bis auf wenige kurze Abschnitte durch Überlappung redundant.

Könntest Du das näher beschreiben, da eine schlichte Überlappung benachbarter Funkzellen nur das Handover sicherstellt; wäre gut, wenn die DB auch hierbei endlich von SBB/BLS gelernt hätte.

Nun wäre interessant, wie diese Annahme zu jedem Zeitpunkt vollständig mit §15(3)EBO i.V.m. §28(5)EBO im Einklang steht?

Zumal auch DB Netz – abweichend der Auffassung in Deutschland ein paar Jahre zuvor – inzwischen vorschreibt:

"Muss: Reaktion auf Funkausfall (M_NVCONTACT): Zwangsbetriebsbremsung"


Kennst du das für L2oS genutzte Verfahren bei Funkausfall zum Durchfahren von Bereichen mit gestörtem Funk?
Die Bedingungen zur Nutzung dieses Verfahrens lassen sichern das Fahren ohne Funk.

Dann beschreib' das doch mal und beantworte mir meine Frage zur EBO ganz konkret...

Zusätzlich dazu werden an mehreren Orten mit möglichen Gefahren schaltbare Balisen verlegt, wodurch ein Zug im Funkloch eine punktuelle Beeinflussung (z.B. Halt) durch das Stellwerk / Fdl erhält.

=> 160 km/h, wie bei PZB, da nur punktförmige Zugbeeinflussung und keine (linienförmige) Führung.

Schaltbare Balisen entsprechen ETCS L1; aber warum sind dann unter ETCS L1 anderswo noch Außensignale nötig?


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