EuropeanSleeper schaltet Kartellamt wegen Ticket Verkauf ein (Allgemeines Forum)

Elefant01, Sonntag, 24.03.2024, 07:57 (vor 327 Tagen) @ tom66

Hallo tom66,

das (Anti)-Kartellrecht in Europa und Deutschland ist deutlich.
Wer als Anbieter einer Ware oder einer Dienstleistung eine marktbeherrschende Stellung hat, der hat besondere Verantwortung und muss besondere Vorsicht walten lassen, um Mitbewerber nicht in ihren Möglichkeiten einzuschränken. Die marktbeherrschende Stellung hat man meist dann, wenn man mehr als 40% einer Ware oder Dienstleistung verkauft, ggf. auch schon bei weniger Anteil.

Wie es aber dem Hotelier in Hamburg egal sein kann, wenn in Großkleckerdorf eine Person sämtliche Kneipen betreibt und damit festlegen kann, wieviel das Großkleckerdorfer Schnitzel kostet, so kann es m.E. dem Unternehmen "European Sleeper" egal sein, was und wie die DB verkauft. Schlafwagen-Nachtzüge hat die nämlich nicht (mehr).

Ich denke also, dass man je nach Marktsegment genau schauen muss.

Nachdem Bahn Schlafwagen-Nachtzüge aber selber nicht hat, wäre die Frage eigentlich anders herum zu stellen. Warum geht Bahn nicht auf den Anbieter zu und sagt: "Prima, schöne Erweiterung für unser Portfolio, wir können gerne Deine Züge auf unserer Plattform vermarkten, kostet 3 % Umsatzprovision"?

Allen einen schönen Sonntag

ELEFANT01


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