Erste Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Wellenstreiks (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 06.03.2024, 10:45 (vor 54 Tagen) @ JeDi

Unterliegt das im deutschen Recht nicht immer einer Einzelfallprüfung? Du kannst ja auch niemand bestrafen, der Vorhaben könnte, eine Straftat zu begehen.

1) in Bayern schon, da kommst du dann in Sicherungsverwahrung. Mag offiziell nicht Strafe genannt werden, ist aber natuerlich eine.
2) deutschlandweit gibts dafuer die Unterlassungerklaerung und einstweilige Verfuegungen etc. So kann dir trotz erteilter Baugehmigung dann z.B. der Hausbau erstmal untersagt werden bis zur Klaerung, auch ohne das du begonnen hast. Hier koennte ein Gericht auch also sicherlich auch feststellen das ein Wellenstreik mit gewisser Wahrscheinlichkeit nicht rechtens ist, und den einstweilig oder dauerhaft untersagen.
Natuerlich wird keiner die Unterlassung anordnen, wenn es keine Indiz gibt das etwas in der Richtung geplant ist. Vor einem Jahr haette also wohl kein Richter der DB eienn Wellenstreik untersagt, aber jetzt koennte das anders ausschauen. Wie hoch die Chancen aber sind? Keine Ahnung, beim Streikrecht sind die Gerichte ja meist sehr vorsichtig.


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