Für den Streik gelten entsprechende Richtlinien und Gesetze (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 04.03.2024, 21:37 (vor 978 Tagen) @ ffz

für den Streik gelten bei der DB AG, wie bei jedem anderen Unternehmen entsprechende Richtlinien und Gesetze.

Gesetze: logisch. Richtlinien, insbesondere vom Arbeitgeber: interessieren den Arbeitnehmer abseits seiner Arbeitszeit nicht. Und während dem Streik arbeitet er ja nicht. Und schon abseits vom Streik kann der Arbeitnehmer ja nicht garantieren das die Hauptgleise frei bleiben. Wenn der TF sein Arbeitszeitlimit erreicht muß der Zug im Zweifel ja auch stehen bleiben.

Die durchgehenden Hauptgleise müssen für dringliche Hilfszüge und für Züge zur Versorgung von Kraftwerken freigehalten werden.

Ist die Frage ob sich das an die Arbeitnehmer richtet, oder nicht eher an die EVUs. Ich schätze letzteres. Hilfszüge im Sinne der Rettungszüge sind da ja auch nur auf wenigen Strecken von Interesse.

Zudem würden sonst EVU blockiert, die nicht bestreikt werden.

Korrekt. Genauso wie bei jedem Streik der Fahrdienstleiter. Da wird auf sowas auch keine Rücksicht genommen und nur DB-Züge stehen gelassen, sondern da rollt dann nix mehr, egal ob bestreiktes EVU oder nicht.

Sollte dem Lokführer bei Streikbeginn von der Leitstelle oder dem Farhdienstleiter ein Abstellgleis zugewiesen werden, so muss der Lokführer trotz Streik den Zug dort hin fahren. Egal ob er offiziell schon streikt oder nicht.

Auch wenn ein Fahrdienstleiter streikt muss er alle Reisezüge an einen Bahnsteig fahren

das bestreitet auch keiner, solange die mit Reisenden besetzt sind. Auch nicht das es ein geeigneter Bahnsteig sein muß, damit die Reisenden auch sicher aussteigen können. Alles andere fiele dann wirklich unter Themen wie Freiheitsberaubung.

und die durchgehenden Hauptgleise frei halten. Genau ist ein Fahrdienstleiter auch bei Streik dazu verpflichtet dringliche Hilfszüge oder Züge zur Versorgung von Kraftwerken fahren zu lassen, auch wenn er streikt.

Aber z.B. keine nicht-streikenden EVUs. Und Züge fahren lassen könnte er auch wenn z.B. nur ein Teil der Hauptgleise noch frei ist.
Wäre doch sonst auch eine coole Sache... fix Wagen aus dem Stillstandsmanagement holen und auf die Abstellanlagen verteilen, damit dort kein Platz mehr für ICEs ist. Schon kann kein TF streiken weil er den Zug ja nicht mehr abstellen kann ;-) Und die Abstellplätze bekommste nicht frei, weil dafür brauchste ja nicht-streikende TFs.

Wo ist das Thema mit den "Kraftwerkszügen" eigentlich gesetzlich geregelt? Da würde sich dann ja auch draus ergeben wer dafür überhaupt verantwortlich ist, ob das überhaupt der Arbeitnehmer ist, was ich mir nicht vorstellen kann, oder nicht doch eher der Arbeitgeber. Und ob man dabei auch an eine Einschränkung des Streikrechts gedacht hat, was ja nur in sehr wenigen, seltenen Fällen von der Politik gemacht wird, abseits der Beamten.


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