Unangekündigte Streiks gehören verboten (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 04.03.2024, 12:53 (vor 978 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich respektiere das Streikrecht der Lokführer, aber unangekündigte Streiks gehen gar nicht. Eine Pflicht diese mind. 12-24h vorher ankündigen zu müssen, damit man als Kunde nicht irgendwo strandet ist wirklich das Mindeste.

Wird der Streik vorab angekündigt, kann ein Notfallfahrplan erstellt werden und der Weiterbetrieb nach Ende des Streiks geplant werden. Dann kann man den Streik auch ganz bleiben lassen, weil er nicht weh tut.


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